Jahresabrechnung
Ihre Jahresabrechnung wird von Ihrer Hausverwaltung so schnell wie möglich nach Abschluss des Abrechnungsjahres erstellt und Sie erhalten Sie verbürgt bis zum 30.06. des Folgejahres.
Haben Sie einen Verwaltungsbeirat, so wird mit diesem gemeinsam die Belegprüfung in aller Ausführlichkeit vorgenommen und hierüber auch ein „Prüfbericht“ erstellt, den Sie mit den Unterlagen erhalten.